Allgemeines

Im Bauwesen werden die Löhne national im Rahmen von paritätischen Verhandlungen vereinbart. Minimallöhne werden pro Zone festgelegt. Für den Kanton Freiburg entsprechen alle Minimallöhne mit Ausnahme des Stundenlohns der Lohnklasse C der blauen Zone. (Siehe Anhang 9 LMV)

 

Grundlöhne 2022

Gemäss den von den Vertretern geführten Lohnverhandlungen können die Unternehmen frei entscheiden, ob sie die individuellen Löhne entsprechend ihren Möglichkeiten erhöhen möchten. Für 2022 sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Basis- oder Mindestlöhne gemäss Art. 41 LMV anzuwenden.

Die Löhne für Maurerlehrlinge berechnen sich wie folgt: 30 % der Lohnklasse Q im ersten Lehrjahr, 40 % im zweiten und 50 % im dritten Lehrjahr.

Nach erfolgreichem Lehrabschluss können die Löhne der Lohnklassen Q und A unter bestimmten Bedingungen gesenkt werden. Bitte beziehen Sie sich auf den Artikel 43 Abs. 2 und 3 LMV.
 

Lohnklasse

 Monatslöhne

01.01.2022

Stundenlöhne

01.01.2022

V

6'240.00

35.45

Q

5'713.00

32.45

A

5'508.00

31.30

B

5'138.00

29.20

C

4'637.00

26.75


Lohnauszahlung: Gemäss Art. 47 Abs. 2 LMV, wird der Lohn monatlich bargeldlos auf ein Gehaltskonto entrichtet. Barzahlungen haben keine befreiende Wirkung.         

Chronologischer Überblick

Die Entwicklung der Mindest- und Durchschnittsgehälter der letzten Jahre ist in einem zusammenfassenden Dokument festgehalten.