Für jede Teilzeitanstellung ist ein schriftlicher Vertrag abzuschliessen. In diesem Fall hat er den genauen Anteil der Jahressollarbeitszeit unter Angabe des Beschäftigungsgrades in % sowie der Anzahl der auf das Jahr verteilten Arbeitsstunden festzulegen (Art. 23 Abs. 3).

Um den Unternehmen den administrativen Aufwand zu erleichtern, stellt der Schweizerische Baumeisterverband einen Mustervertrag für das dem LMV unterstellte Personal zur Verfügung.

Bemerkung: Es ist empfehlenswert die Sozialversicherungsabzüge nicht auf dem Vertrag zu vermerken, denn sie können sich ändern. Sie sollten hingegen auf der Lohnabrechnung klar ersichtlich sein.